Jahresabschluss, Gewinnermittlung & betriebliche Steuererklärung
Als Unternehmer interessiert Sie der Erfolg Ihres Unternehmens.
Als Unternehmer auf der Erfolgsspur – aus dem Rechnungswesen können Sie wichtige Informationen für die erfolgreiche Führung Ihres Unternehmens gewinnen. Ihre „Zahlen“ sollten Sie kennen.
Auf Grundlage des Jahresabschlusses oder der Gewinnermittlung werden die zu zahlenden Ertragssteuern (Gewerbesteuer und Einkommen– oder Körperschaftsteuer – je nach Rechtsform) berechnet.
Meine Kanzlei in Kassel erstellt für Sie je nach Bedarf und Anforderungen:
- Gewinnermittlungen für Freiberufler und nicht zur Buchführung verpflichtete Gewerbetreibende
- Jahresabschlüsse, bestehend aus Bilanz und Gewinnermittlungen sowie Anhang für GmbHs, mit oder ohne Plausibilitätsbeurteilung
Grundlage für den Jahresabschluss kann auch die von Ihnen selbst geführte Buchführung sein.
Zahlreiche Buchführungsprogramme verfügen über DATEV -Schnittstellen, so dass ich Ihr Zahlenwerk in mein System übernehmen kann.
Die betrieblichen Steuererklärungen werden auf Grundlage des Jahresabschlusses erstellt und die Bescheide geprüft.