Arbeitnehmer mit Auslandseinkünften
Arbeitnehmer mit Auslandseinkünften
Die Steuerpflicht in Deutschland endet nicht unbedingt mit Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland. Die Einkommensteuerpflicht in Deutschland knüpft an das Vorhandensein eines Wohnsitzes an. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten, bleiben Sie also auch in Deutschland einkommensteuerpflichtig.
Es geht dann um die richtige Behandlung der ausländischen Einkünfte damit eine doppelte Besteuerung der Einkünfte vermieden wird.
Bei Vorhandensein ausländischer Einkünfte fordert der Fiskus eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen. Es wurde deshalb mit dem Jahr 2011 die sehr komplexe Anlage N- AUS eingeführt. Hier werden vielfältige Informationen zur Auslandstätigkeit eingefordert.
Das Jahr des Beginns oder der Beendigung der Auslandstätigkeit ist immer besonders zu beachten, unabhängig davon, ob Sie ihren Wohnsitz verlegen oder nicht. Einige Arbeitgeber übernehmen deshalb die Kosten für die Steuererklärung dieser beiden Jahre.