Spezialgebiete

Veröffentlicht von Heike Rau am

Spezialgebiete

Fachberaterin für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH)

Als Arzt, Zahnarzt o.ä. liegen Ihnen das Wohlbefinden und die Gesundheit sowie eine gute medizinische Versorgung Ihrer Patienten am Herzen.

Um aber Ihre Praxis wirtschaftlich erfolgreich zu führen und Ihre Existenz dauerhaft zu sichern, müssen Sie denken und handeln wie ein Unternehmer. Gern berate ich Sie zu allen steuerrechtlichen Fragen, die im medizinischen Berufsalltag anfallen oder die bei Gründung oder Aufgabe Ihrer Praxis entstehen.

Als Fachberaterin für den Heilberufebereich sind mir die Eigenheiten der Vergütungssysteme sowie das spezielle Berufsrecht der Ärzte vertraut.

Zwar sind ärztliche Leistungen in der Regel umsatzsteuerfrei, aber bei einigen Leistungen z. B. für Präventionsmaßnahmen kann sich eine Umsatzsteuerpflicht ergeben. Diese sollte bereits in Ihr Honorar einkalkuliert werden.

Mit dem speziellen Wissen über die Besonderheiten im Gesundheitswesen werden in meiner Kanzlei sämtliche Arbeiten wie für andere Freiberufler übernommen: Buchführung, Lohnabrechnung, GewinnermittlungSteuererklärungen.

Eine branchenspezifische Buchführung ermöglicht die Analyse Ihrer Einnahmen- und Ausgabensituation und den Vergleich mit den im DATEV-Rechenzentrum ermittelten Branchenkennzahlen.

Arbeitnehmer mit Auslandseinkünften

Die Steuerpflicht in Deutschland endet nicht unbedingt mit Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland. Die Einkommensteuerpflicht in Deutschland knüpft an das Vorhandensein eines Wohnsitzes an. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten, bleiben Sie also auch in Deutschland einkommensteuerpflichtig.

Es geht dann um die richtige Behandlung der ausländischen Einkünfte damit eine doppelte Besteuerung der Einkünfte vermieden wird.

Bei Vorhandensein ausländischer Einkünfte fordert der Fiskus eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen. Es wurde deshalb mit dem Jahr 2011 die sehr komplexe Anlage N- AUS eingeführt. Hier werden vielfältige Informationen zur Auslandstätigkeit eingefordert.

Das Jahr des Beginns oder der Beendigung der Auslandstätigkeit ist immer besonders zu beachten, unabhängig davon, ob Sie ihren Wohnsitz verlegen oder nicht. Einige Arbeitgeber übernehmen deshalb die Kosten für die Steuererklärung dieser beiden Jahre.

Kategorien: Allgemein

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